Sachverständigenwesen


Aufgaben des vereidigten Sachverständigen



Der Sachverständige übernimmt bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Handwerkern die Rolle eines "Helfers der Richter", die den Sachverstand dieses Fachmannes zu Rate ziehen.

Auch außerhalb eines Gerichtsverfahrens kann der Sachverständige als Privatgutachter tätig werden und sich gutachterlich äußern zu:
 
  • erbrachten handwerklichen Leistungen
  • noch zu erbringenden handwerklichen Leistungen.


Er kann z. B. zu Kostenvoranschlägen, Sanierungskonzepten, Zeit- und Restwertermittlungen im Zusammenhang mit handwerklichen Leistungen Stellung nehmen.

 

 


Als Sachverständiger muss man:

  • sein Fachgebiet aus betrieblicher Praxis kennen
  • ein Fachmann mit überdurchschnittlichen Kenntnissen in seinem Fachgebiet sein und sich entsprechend auch schriftlich und mündlich zu Streitfällen äußern können
  • über die zur Abgabe von Gutachten erforderlichen Einrichtungen und Geräte verfügen
  • die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bieten
  • und die persönliche Eignung besitzen.
 

Maler- und Lackierermeister Klaus Küppers
ist seit 30 Jahren öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maler- und Lackiererhandwerk.

 

Maler- und Lackierermeisterin Monika Küppers
ist seit 2008 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Maler- und Lackiererhandwerk.

Klaus Küppers GmbH

Obenhöhscheid 2
42657 Solingen

Tel.: 0212 / 81 17 42
Fax: 0212 / 81 33 86
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